Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
(SiGe-Plan)

Das Ziel des SiGe-Planes: 

Die Erfüllung der gesetzlichen Sorgepflicht des Bauherrn, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung bei Entwurf, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Durchführung des Bauprojektes berücksichtigt werden.

 

Planungskoordination:

  1. Erstellung des SiGe-Planes
  2. des SiGe-Ablaufplanes
  3. der Unterlage für spätere Arbeiten
  4. der Baustellenordnung
  5. Abgabe bei den zuständigen Stellen
  6. Koordination bis zur Vergabe

Baustellenkoordination:

  1. Koordination während der Bauzeit
  2. Wöchentlicher  Baustellenbesuch -  unangemeldet mit Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen
  3. Dokumentation mit Aktenvermerk
  4. Schlussbericht
Sicherheits und Gesundheitsschutz Planmuster
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A-9805 Baldramsdorf, Rosenheim 109
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