Bauarbeiten-Koodinationsgesetz
(BauKG 1.7.1999)

Die SiGe-Koordination bei Projektplanung und Bauausführung ist Bauherrenverantwortung Der Bauherr ist gem. §3(1) BauKG verpflichtet einen Koordinator zu bestellen, sofern er nicht selbst die Voraussetzungen eines Koordinators lt. §3(3) BauKG erfüllt.

Es ist kritisch für den Bauherrn - wenn er die Verantwortung nicht delegiert!

Die Bauherrn-Haftpflicht-Versicherung deckt nicht da:

  1. nicht genügend Vorsorge getroffen
  2. keine Koordinatorenauswahl getroffen
  3. die Grobüberwachung verabsäumt wurde.

Bisherige Praxis nach schweren Unfällen:

  • Voller Regress
  • Häuser wurden versteigert
Bauordnungsmuster

Alle Beteiligten haben Warnpflicht!
Wenn ohne SiGe-Plan gebaut wird,
muss der Bauherr gewarnt werden!

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A-9805 Baldramsdorf, Rosenheim 109
+43 676 798 4 758    koordination@sagmeisters.info
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